Die Mitglieder der Promovierendenvertretung sind eure Ansprechpartner rund um die Promotion. Wir vertreten die Belange der Promovierenden in den verschiedenen Hochschulgremien und stehen euch immer für Fragen rund um eure Promotion zur Verfügung. Wir freuen uns immer über euren Input und natürlich auch über neue Mitglieder!
Wenn ihr uns besser kennenlernen wollt, kommt gerne zu einer unserer Sitzungen vorbei oder sprecht uns direkt an. Wie das am besten geht und wer wir genau sind, haben wir euch auf dieser Seite kurz zusammengefasst.
Rechtliche Grundlage
ThürHG § 21 Abs. 4:
„Die von der nach den Promotionsordnungen zuständigen Stelle angenommenen Doktoranden bilden die Doktorandenschaft. Die Doktorandenschaft ist keine Mitgliedergruppe im Sinne des Absatzes 2; die Rechtsstellung der Doktoranden als Mitglieder nach den Absätzen 1 und 2 oder als Angehörige nach Absatz 3 bleibt durch ihre gleichzeitige Zugehörigkeit zur Doktorandenschaft unberührt. Die Doktorandenschaft wählt die Mitglieder einer Promovierendenvertretung. Die Promovierendenvertretung gibt in allen sie betreffenden Angelegenheiten gegenüber den Organen und Gremien der Hochschule Empfehlungen ab; ein Vertreter der Promovierendenvertretung kann an den Sitzungen der Organe und Gremien der Hochschule mit Ausnahme des Präsidiums und des Hochschulrats, zu denen er wie ein Mitglied zu laden ist, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. Das Nähere zu den Aufgaben und Rechten, zur Zusammensetzung und zur Wahl der Promovierendenvertretung regelt die Hochschule in einer Satzung.“
Satzung
Beschlossen am 14. Mai 2019 durch den Senat der TU Ilmenau. Diese findet ihr hier.
Geschäftsordnung
Verabschiedet am 24.10.2019 durch die Promovierendenvertretung. Diese findet ihr hier.